Aktuelles zur Corona-Krise
Alles Wichtige zu den Auswirkungen auf Ihren Korfu-Urlaub
Aktuelle Lage
Die Corona-Pandemie sorgt in Griechenland weiterhin für Beschränkungen, die Fallzahlen sind jedoch relativ moderat. Für eine Korfu-Reise gilt: die Quarantänepflicht entfällt so wie auch die Melde- oder Testpflicht bei Rückkehr nach Deutschland. Den genaueren Verordnungstext finden Sie hier.
Einreise nach Griechenland
- Corona-Risikogebiet: NEIN
- Impfungnachweis: nicht mehr nötig (seit 1.5.22)
- Corona-Test: nicht mehr nötig (seit 1.5.22)
- Einreiseformular: nicht mehr nötig (seit 15.3.22)
Reisende aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder des Schengenraums, die die genannten Bedingungen erfüllen und auf direktem Luftweg über die Flughäfen Athen, Chania, Heraklion, Korfu, Kos, Mykonos, Rhodos, Santorini oder Thessaloniki sowie auf dem Landweg über die Grenzstellen Promachonas und Nymfaia (Bulgarien) einreisen, sind vom Erfordernis einer Quarantäne befreit. Alle anderen Einreisenden müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Eine frühere Ausreise ist möglich.
Beschränkungen und Regeln in Griechenland
Griechenland wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in verschiedene Risikozonen eingeteilt, Änderungen sind kurzfristig möglich. Es sind derzeit keine Maßnahmen oder pnademiebedingte Einschränkungen in Kraft, auch die Maskenpflicht ist entfallen.
Erkrankungsfall in Griechenland
Für Reisende, die während ihres Aufenthalts in Griechenland positiv auf COVID-19 getestet werden und keine oder nur leichte Symptome entwickeln, die keinen Krankenhausaufenthalt erfordern, wird eine fünftägige Quarantäne empfohlen (keine Verpflichtung). Für die Beendigung der Quarantäne ist keine weitere Testung erforderlich. Positiv getestete Personen mit milderen Symptomen können ohne weitere Einschränkungen ihren Urlaub fortführen, einzige Verpflichtung ist das Tragen einer FFP2-Maske (oder KN 95). Fragen und Beschwerden können direkt an die griechische Zivilschutzbehörde, entweder telefonisch unter 0030-213-1510-100/171/172/186/196 oder per E-Mail gerichtet werden.
Regionale Covid-Belastungs-Einstufung
Auf der Webseite der griechischen Regierung ist eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete sowie weiteren Informationen zur Entwicklung der Inzidenz und Impfquote veröffentlicht.
Rückreise nach Deutschland
Keine Einschränkungen, mit Ausnahme von REISENDEN OHNE IMPFUNG / NICHT-GENESENE ab 12 Jahre: für diese gilt derzeit noch eine Testpflicht für Flugreisende am Abflugort (3G)
Details zu den derzeitigen Reisebedingungen finden Sie auch hier:
Teststationen auf Korfu
Die folgenden Teststationen sind eine Auswahl (ohne Gewähr); bitte fragen Sie Ihre Vermieter, welche weiteren, eventuell näher gelegenen Standorte diese kennen.
Dr. Chalidia Evdoxia (30€)
+30-26610-75066 / +30-6936 311925
Agios Matthaios
ent.chalidia@gmail.com
CORFUMEDICA (60€)
www.corfumedica.com
+30-26610-034580 / +30-6978 337804
3, Mantzarou str, 49100 Korfu-Stadt
admin@corfumedica.gr
Eurodiagnosis of Corfu
www.eurodiagnosis.gr
+30-26610-83800, +30-6977-654737
Korfu-Stadt
eurodiagnosis@gmail.com
Magnitiki Kerkyras
https://www.magnitikikerkyras.gr/sars-covid-19-detection-test/
+30-22610-26700, +30-26610-27700
3, Mantzarou str, 49100 Korfu-Stadt
magnitikikerkiras@gmail.com
Kantas and Mpardi Laboratory
http://www.kantaslab.gr
+302661022470, +306944422218
MANIAKIS LAB
+302661046139, +306948086397
Pelekas National Road, 49131 Korfu-Stadt
pmaniakis@gmail.com
Diagnostic Center Therapia S.A. (80 €)
www.therapia-sa.com
+30-26610-81300
Achilleion National Road, Kastania, 49084 Κorfu
reception@therapia-sa.gr
Ionian Care
www.ioniancare.gr
+30-26630-31428 / +30-26630-31753
Roda, Livadi, 49081 Korfu-Nord
central@ioniancare.gr
Weitere Informationen
Webseite der deutschen Vertretung in Griechenland (enthält die aktuellsten Infos!)
Hinweise der deutschen Bundesregierung zum Corona-Virus in Griechenland
Webseite mit hilfreichen Detailinfos zum Thema Reisen während der Pandemie vom ADAC
Im Erkrankungsfall
Die griechischen Behörden haben ein Merkblatt für Touristen in Englisch herausgegeben: Merkblatt
Weitere wichtige Informationen der griechischen Regierung für Reisende finden Sie hier: Reise-Infos
Generell gilt: Sollten Sie Krankheitssymptome entwickeln, rufen Sie bitte eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization) an und bleiben in Ihrer Unterkunft. Die nationale Gesundheitsbehörde hat folgende Rufnummern eingerichtet:
- 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar)
- (0030) 210 521 2054
- (0030) 210 521 2000
Stornierungsrecht
Wenn es eine behördliche Reisewarnung gibt, haben Kunden von Pauschalreisen und Flugreisen ein außerordentliches Stornierungsrecht.
Bei Individualreisen, bei denen der Reisende seine Unterkunft und die dazugehörige Anreise separat bucht, trifft dieses Gesetz nicht zu. Liegt das Reiseziel im Ausland, gilt das dortige Recht, in unserem Fall griechisches. Ansprechpartner im juristischen Sinne sind dann nicht wir (das Reiseportal), sondern der Besitzer der Unterkunft.
Stornierungshandhabung aktuell
Wenn wir auch, wie oben geschrieben, juristisch nicht Ihr Ansprechpartner sind, so aber doch als Ihr Servicepartner. Bitte melden Sie sich jederzeit, wenn Sie die Reise stornieren möchten oder Fragen zur Situation haben. Wir sind für Sie da und setzen und ggf. mit der Unterkunft in Verbindung und werden uns für Sie einsetzen.
Die Besitzer unserer Unterkünfte sind in der Regel sehr kooperativ und erlauben die kostenlose Stornierung solange offizielle Reisewarnungen bestehen. Zunächst fragen die Unterkünfte, ob der Reisende eine kostenlose Verschiebung oder einen Gutschein für eine neue Reisebuchung wünschen. Wenn dies nicht gewünscht wird, sind die meisten Besitzer bereit, geleistete Vorauszahlungen zu erstatten. Außerhalb der Reisewarnungszeiten kommt es ganz und gar auf die Kulanz der Besitzer an. Bitte wenden Sie sich an uns, um mehr über die Regelung bei Ihrer speziellen Unterkunft zu erfahren.
Die Servicepauschale
Mit Abschluss der Buchung haben Sie uns eine Servicepauschale bezahlt, die rein rechtlich nicht zurückerstattet werden muss. Aber selbstverständlich möchten auch wir Ihnen entgegenkommen und haben daher folgende Regelung getroffen:
- Für die Zeit, in der eine staatliche Reisewarnung besteht, erhalten Sie auf Wunsch einen Gutschein über eine kostenlose Neubuchung Ende 2021 oder im Laufe des Jahres 2022
- Für neue Buchungen ab April 2021 für die Saison 2021 erstatten wir die gezahlte Servicepauschale im Falle einer Stornierung aufgrund einer behördlichen Reisewarnung auf Wunsch, wenn eine Gutschein nicht infrage kommt
Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihr Entgegenkommen.