Allgemeine Vermittlungsbedingungen von Korfu Exklusiv

 

1. Anwendungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Vermittlungsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Angebote von Korfu Exklusiv, Inhaberin Monica Wegener („KE“ / „Vermittlerin“), die dem Kunden (w/m/d) einen Mietvertrag über eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus („Ferienunterkunft“) mit deren Eigentümer („Vermieter“, w/m/d) vermittelt.

2. Vertragsschluss

2.1  Mit seinem Buchungsauftrag bietet der Kunde der Vermittlerin den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über die Ferienunterkunft und den Abschluss eines Mietvertrages mit dem jeweiligen Vermieter auf der Grundlage der Beschreibung der Ferienunterkunft auf der Internetseite von KE und auf Basis dieser AGB verbindlich an. Der Kunde hat die korrekte Personenzahl anzugeben, die die Ferienunterkunft belegt (Erwachsene und Kinder) sowie den Wunsch nach Haustiermitnahme.

2.2  Der Vermittlungsvertrag mit der Vermittlerin kommt mit der Annahme des Buchungsauftrages des Kunden durch KE zustande, der vermittelte Vertrag durch die Annahme des Vermieters als Vertragspartner des Kunden, worüber KE den Kunden mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger informiert. Der vermittelte Vertrag (Mietvertrag) wird nur zwischen dem Kunden und dem Vermieter als Eigentümer der Ferienunterkunft geschlossen. Die Erbringung der Unterkunftsleistung obliegt nicht KE als Vermittlerin, sondern wird vom Vermieter der gebuchten Ferienunterkunft in eigener Verantwortung wahrgenommen. Der Kunde muss sich daher mit sämtlichen Ansprüchen wegen der Vermietung an ihn richten.

2.3  Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: KE weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für einen Vertrag über die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Ferienunterkünfte kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Mietvertrag auf Basis dieser AGB ist stets möglich (siehe Ziffer 7).

3. Zahlungen

3.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung von KE ist vom Kunden eine Anzahlung in der vom Vermieter genannten Höhe fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung zu zahlen. Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung mit dem Vermieter ist die Anzahlung in Höhe von 20 % in der genannten Frist zu zahlen. Die Anzahlung findet Anrechnung auf den Gesamtpreis. Die Restzahlung ist zu dem vom Vermieter vorgesehenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen, spätestens 7 Tage vor Aufenthaltsbeginn.

3.2  Mit der Anzahlung ist eine Vermittlungsvergütung (Serviceentgelt) an KE fällig und zu zahlen, deren Höhe sich nach Leistungsart und Leistungsumfang von KE richtet und auf der Internetseite www.korfu-exklusiv.de in der Rubrik Preise auf der Seite der jeweiligen Unterkunftsbeschreibung aufgeführt ist und dem Kunden vorab sowie in der Buchungsbestätigung mitgeteilt wird.

3.3  Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit jeder Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto der Vermittlerin. KE ist inkassobevollmächtigt für sämtliche Zahlungen an den Vermieter.

3.4 Werden fällige Zahlungen vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist KE berechtigt, von sämtlichen, mit dem Kunden geschlossenen Verträgen (Vermittlungsvertrag, Mietvertrag), auch in Vertretung des Vermieters, zurückzutreten bzw. diese zu stornieren und den Kunden mit Rücktrittskosten entsprechend Ziffer 7 zu belasten.

4. Vermietung zu Urlaubszweck, An- und Abreise

4.1  Die gemietete Ferienunterkunft darf nur zu Urlaubszwecken genutzt und mit der in der Buchungsbestätigung festgelegten Anzahl von Personen belegt werden. Im Fall einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Der Vermieter und KE in Vertretung des Vermieters können überzählige Personen aus der Ferienunterkunft und vom Grundstück verweisen.

4.2  Das Mietverhältnis wird nur für die in der Buchungsbestätigung festgesetzte Dauer abgeschlossen. Die An- und Abreisezeit ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Bei vorzeitiger Abreise oder späterer Anreise erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises oder eines Teilbetrages. Eine Verspätung der Anreise hat der Mieter in jedem Fall anzuzeigen. Bei verspäteter Anreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Überlassung der Ferienunterkunft nach der in der Buchungsbestätigung oder in dieser Ziffer angegebenen Zeit an diesem Tag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mieters bleibt unberührt.

4.3 Die gemietete Ferienunterkunft ist am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr (falls nicht anders von der Unterkunft angegeben) in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Trotz vereinbarter Endreinigung, ist die Ferienunterkunft immer zumindest besenrein und aufgeräumt zu hinterlassen, mit geleerten Geschirrspülern, Kühl- / Gefrierschränken und Müllbehältern. Auch die gründliche Reinigung und das Aufräumen des Geschirrs und der Küchengegenstände sowie des Grills obliegen immer dem Mieter.

4.4  Die Reinigungspauschale umfasst eine gewöhnliche Endreinigung entsprechend der Mietzeit. Bei einer durch den Kunden überdurchschnittlich verschmutzten Ferienunterkunft, die zu Mehraufwand beim Reinigungsdienstleister führt, ist der Vermieter berechtigt, den entstandenen Mehraufwand dem Mieter gegen Nachweis separat abzurechnen und die Kosten ersetzt zu erhalten.

5. Behandlung der Ferienunterkunft durch den Kunden

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ferienunterkunft und ihre Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände pfleglich und schonend zu behandeln und stets ausreichend zu lüften. Der Kunde ist für von ihm schuldhaft verursachte Schäden der Ferienunterkunft, etwa des Grundstückes, des Hauses, der Wohnung oder des Inventars des Vermieters, als Mieter gesetzlich haftbar.

5.2  Der Kunde hat als Mieter bei Ankunft die Ferienunterkunft auf Schäden zu überprüfen und diese unverzüglich zur Anzeige bringen. Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

5.3  Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichen Objekten in oder an der Ferienunterkunft ist verboten. Eine Untervermietung der Ferienunterkunft durch den Kunden ist nicht gestattet.

5.4  Die Mitnahme von Haustieren in die Ferienunterkunft ist nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich angegeben wurde, das Tier vom Kunden bei Anmeldung angegeben und in der Buchungsbestätigung von der Vermittlerin bestätigt wurde. Die Vermittlerin und der Vermieter behalten sich stets vor, ein Haustier im Einzelfall nicht zur Mitnahme zuzulassen, abhängig von der konkreten Beschaffenheit des Tieres. Schlafzimmer dürfen von Tieren nicht betreten und Sofas und Sitzmöbel von Tieren nicht genutzt werden. Mitgebrachte Tiere, insbesondere Hunde, müssen stubenrein sein.

5.5  Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Ausführung der Mülltrennung und die Entsorgung von Müll. Bei Belegungsende hat der Kunde den Müll ordnungsgemäß und bei vorhandenen Mülltrennungsvorschriften diesen gemäß derselben zu entsorgen und die Ferienunterkunft zum vorgegebenen Zeitpunkt (siehe Ziffer 4.3) in ordnungsgemäßem, besenreinem Zustand zu übergeben.

5.6  Das Aufladen von Elektroautos, auch von Hybridfahrzeugen, über das Stromnetz der Ferienunterkunft mit Haushaltsstrom ist untersagt. Der Vermieter behält sich vor, durch Missachtung dieses Verbots schuldhaft verursachte Schäden vom Mieter geltend zu machen.

5.7  Soweit in der Ferienunterkunft ein Internetzugang über WLAN (Wireless Local Area Network) besteht, ist der Mieter berechtigt, diesen Zugang selbst mit den von ihm angemeldeten Personen in der Ferienunterkunft zu nutzen, aber er darf nicht unbefugten Dritten die Nutzung gestatten. Der Vermieter bemüht sich um die ständige Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges, kann dies jedoch nicht verbindlich gewährleisten. Er ist jederzeit berechtigt, den Zugang des Mieters zum WLAN ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter eine Inanspruchnahme fürchten muss. Der Vermieter behält sich vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (insbes. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Zugangsdaten wie Login und Passwort dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der unter Nutzung des WLAN hergestellte Datentransfer erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Es besteht die Gefahr, dass Schadsoftware bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät des Mieters gelangt. Für solche Schäden übernimmt der Vermieter keine Haftung.

6. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

Die Vermittlerin und der Vermieter der Ferienunterkunft behalten sich vor, nach Vertragsschluss die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn diese Vereinbarung der Änderung oder die Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde.

7. Rücktritt es Kunden

7.1  Dem Kunden wird bei den von KE vermittelten Mietverträgen durch den Vermieter ein freiwilliges, vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt. Der Kunde kann vor Beginn der Mietzeit zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch gegenüber der Vermittlerin zu erklären. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung bei KE, die insoweit empfangsbevollmächtigt für den Vermieter ist.

7.2  Tritt der Kunde als Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat der Vermieter Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung, die sich, vorbehaltlich eigener Rücktrittsbedingungen des Vermieters (siehe Buchungsbestätigungsdokument), orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bemisst:

– bis zum 45. Tag vor Belegungsbeginn: 20 % des Mietpreises

– vom 44. bis 30. Tag vor Belegungsbeginn: 40 % des Mietpreises

– vom 29. bis 22. Tag vor Belegungsbeginn: 60 % des Mietpreises

– vom 21. bis 7. Tag vor Belegungsbeginn: 80 % des Mietpreises

– vom 6. Tag bis 1. Tag / bei Belegungsbeginn: 100 % des Mietpreises

Es ist dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass dem Vermieter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweils angewandten Pauschalen entstanden ist.

7.3  Ein vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden vom Vermittlungsvertrag besteht nicht. Der Kunde hat daher die Vermittlungsvergütung (Servicepauschale) für die erfolgte Vermittlung stets zu entrichten und bei Rücktritt vom vermittelten Mietvertrag keinen Rückerstattungsanspruch auf das Serviceentgelt.

7.4  Zur Abdeckung von Aufenthaltsrücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt KE den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Eine solche ist grundsätzlich nicht Bestandteil der von KE erbrachten Leistung, sondern gesondert abzuschließen.

8. Kündigung durch Vermieter wegen Verhaltens des Kunden

Der Vermieter kann die Nutzung der Ferienunterkunft bei Überbelegung außerordentlich kündigen oder die überzähligen Personen ausweisen. Der Vermieter kann den Vertrag nach Belegungsbeginn auch kündigen, wenn ein Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung des Eigentümers oder eines örtlichen Beauftragten nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder mitreisender Kunde sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, etwa eine Überbelegung der Wohnung fortgesetzt wird, oder trotz Abmahnung gegen die Hausordnung verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig die Ferienunterkunft durch den Kunden erheblich beschädigt wird. Bei Gefahr im Verzug ist der Vermieter berechtigt, die Ferienunterkunft zu betreten und erste gefahrabwehrende Maßnahmen zu ergreifen. Die Vermittlerin ist berechtigt, Abmahnungen und Kündigungen in Vertretung des Vermieters auszusprechen.

9. Haftung von Vermittlerin, Haftungsbeschränkung

9.1  Die Vermittlerin übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung und Erbringung der Unterkunftsleistungen in der Ferienunterkunft. Hierfür haftet der Vermieter als Vertragspartner des Kunden.

9.2  KE haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung und Beratung des Kunden. Die Angaben über die vermittelte Ferienunterkunft beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Eigentümer und Vermieter gegenüber der Vermittlerin, die die Vermittlerin übernimmt, und stellen somit keine eigene Zusicherung der Vermittlerin gegenüber dem Kunden dar.

9.3  KE haftet als Vermittlerin von Einzelleistungen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Vermittlerin nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen die Vermittlerin ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Vermittlerin. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

10. Datenschutz

10.1     Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert die Vermittlerin den         Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Webseite und im Datenschutzhinweis. Die Vermittlerin hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z.  B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage, der Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Vermittlungsvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten des Kunden werden ohne seine ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist.

Sofern seine personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Der Kunde kann unter der Adresse info@korfu-exklusiv.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

10.2 Mit einer Nachricht an info@korfu-exklusiv.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

11. Schlussbestimmungen

11.1   Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages und umgekehrt.

11.2   Auf den Vermittlungsvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

11.3   Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von KE vereinbart.

11.4   Hinweise: Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstelle: Die Vermittlerin nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, hieran teilzunehmen.

 

Vermittlerin: Korfu Exklusiv, Inhaberin Frau Monica Wegener, Bunsenstr. 23a, 69115 Heidelberg, Tel. +49 (0)6221 5028897, info@korfu-exklusiv.de, USt-ID: DE188928361. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Vermittlung von Mietverträgen als Einzelleistungen; Auf den Vermittlungsvertrag findet deutsches Recht Anwendung. Diese Vermittlungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt.